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Warum Ihre Wohngebäudeversicherung 2026 teurer wird

Der Beitrag steigt, obwohl am Haus nichts passiert ist. Der Grund liegt in einer Zahl, die kaum jemand kennt: dem Anpassungsfaktor.

Die Post vom Versicherer ist da, der Beitrag für die Wohngebäudeversicherung steigt, und im Schadenverlauf steht eine klare Null. Kein Sturm, kein Rohrbruch, kein Anruf beim Versicherer im ganzen Jahr. Trotzdem verlangt der Vertrag mehr Geld. Das ist kein Fehler in der Abrechnung, sondern ein eingebauter Mechanismus, der in fast jeder Wohngebäudepolice steckt und den viele Eigentümer erst bemerken, wenn die Zahl auf dem Papier größer wird.

Die meisten Wohngebäudeversicherungen arbeiten mit dem sogenannten gleitenden Neuwert. Die Versicherungssumme wird nicht als fester Euro-Betrag festgelegt, sondern über einen Wert aus dem Jahr 1914 und einen jährlichen Anpassungsfaktor berechnet. Dieser Faktor bildet ab, wie sich die Baupreise seit damals entwickelt haben, und wird jedes Jahr neu festgesetzt. Steigt der Faktor, steigt automatisch auch die Versicherungssumme und damit der Beitrag, ganz ohne dass sich am Haus selbst etwas verändert hat.

Für 2026 liegt dieser Anpassungsfaktor bei rund 27,6, nach etwa 26,5 im Vorjahr. Das entspricht einem Anstieg von ungefähr 4,2 Prozent. Wer ein Haus mit einer Versicherungssumme von beispielsweise 300.000 Euro hat, sieht seine Summe rechnerisch um einen ähnlichen Prozentsatz steigen, und der Beitrag folgt dieser Summe. Diese Beispielrechnung dient nur der Einordnung, die tatsächliche Wirkung hängt vom individuellen Vertrag ab und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Der Anstieg des Faktors selbst kommt nicht von den Versicherern, sondern spiegelt die Entwicklung der Baupreise wider: Material, Handwerkerlöhne, Planungskosten. Wenn ein Haus heute wieder aufgebaut werden müsste, kostet das schlicht mehr als noch vor einem oder zwei Jahren. Der gleitende Neuwert sorgt dafür, dass die Versicherungssumme diesem realen Wiederaufbauwert folgt, statt Jahr für Jahr hinterherzuhinken.

Genau das ist auch der Nutzen dieser Konstruktion. Ohne automatische Anpassung würde die Versicherungssumme mit der Zeit zu niedrig werden, gemessen an dem, was ein Neubau tatsächlich kostet. Im Schadenfall drohte dann eine Unterversicherung: Der Versicherer zahlt nur den Anteil der Schadenssumme, der dem Verhältnis von Versicherungssumme zu tatsächlichem Neubauwert entspricht. Wer also über den steigenden Beitrag stöhnt, bezahlt im Kern dafür, dass sein Haus im Ernstfall wirklich vollständig wieder aufgebaut werden kann.

Neben dem Anpassungsfaktor gibt es noch eine zweite, unabhängige Stellschraube: Versicherer passen ihre Beiträge zusätzlich eigenständig an, etwa wegen gestiegener Schadenkosten in ihrem gesamten Bestand. Diese Anpassung hat mit dem Anpassungsfaktor nichts zu tun und kann sich mit ihm addieren. Wer eine ungewöhnlich hohe Steigerung erhält, sollte deshalb genau hinschauen, welcher Anteil auf den Faktor entfällt und welcher auf eine gesonderte Beitragserhöhung des Versicherers.

Ein Widerspruch gegen die Anpassung ist rechtlich möglich, führt aber häufig genau in die Unterversicherung zurück, die die Regelung eigentlich verhindern soll. Sinnvoller ist es, den Vertrag insgesamt zu prüfen: Passt die Versicherungssumme noch zum tatsächlichen Gebäude, etwa nach einem Anbau oder einer Sanierung? Sind die Leistungen, etwa bei Elementarschäden, noch zeitgemäß? Hier lohnt sich ein Blick von außen. Als unabhängiger Makler vertreten wir nach § 60 VVG Ihre Interessen und nicht die eines einzelnen Versicherers, wir haften auch für unsere Beratung. Das kostet Sie in aller Regel nichts zusätzlich, da die Courtage im Beitrag enthalten ist und auch bei einem Abschluss ohne Makler anfallen würde. Diese Einordnung ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Wenn Sie Ihren Bescheid einmal gemeinsam durchgehen möchten, finden Sie in unserem Bereich für Privatkunden weitere Hintergründe, und über das Kontaktformular erreichen Sie uns unverbindlich für ein erstes Gespräch.

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