← Magazin
Vorsorge

Warum ehrliche Gesundheitsfragen sich für Sie auszahlen

Bandscheibenvorfall vor Jahren, Blutdruckwerte, ein Reha-Aufenthalt: Was gehört in den Antrag? Und was passiert, wenn man etwas weglässt?

Ein Kunde sitzt vor dem Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung und zögert bei einer Frage: Vor fünf Jahren gab es einen Bandscheibenvorfall, ausgeheilt, seitdem keine Beschwerden mehr. Muss das wirklich rein? Der Rücken tut ja nicht mehr weh. Genau an dieser Stelle entscheidet sich oft, ob eine Versicherung im Leistungsfall wirklich zahlt oder nicht.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht regelt, was Sie beim Abschluss einer Personenversicherung mitteilen müssen. Gefragt wird meist nach einem bestimmten Zeitraum zurück, nicht nach der gesamten Krankengeschichte. Wichtig ist: Es zählt der gefragte Umstand, nicht die eigene Einschätzung, ob er noch relevant ist. Ein ausgeheilter Bandscheibenvorfall kann trotzdem anzeigepflichtig sein, wenn danach gefragt wird. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in den Paragrafen 19 folgende des Versicherungsvertragsgesetzes. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung – ob eine konkrete Angabe im Einzelfall gemacht werden muss, sollte immer anhand der tatsächlich gestellten Fragen geprüft werden.

Wird eine Angabe falsch oder unvollständig gemacht, kann der Versicherer je nach Fall vom Vertrag zurücktreten, ihn anfechten oder im Schadenfall die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Das zeigt sich oft erst Jahre später, wenn es wirklich zählt: Die Berufsunfähigkeit tritt ein, der Versicherer prüft die Antragsunterlagen und findet die verschwiegene Vorerkrankung. Dann steht nicht nur die Zahlung infrage, sondern auch die mühsam aufgebaute Absicherung insgesamt. Wer ehrlich angibt, was gefragt wird, vermeidet dieses Risiko von Anfang an.

Wer unsicher ist, ob eine Vorerkrankung zu einem Risikozuschlag oder einer Ablehnung führt, muss nicht sofort einen Antrag mit Namen stellen. Eine anonyme Voranfrage bei mehreren Gesellschaften klärt vorab, wie ein Umstand eingeschätzt wird, ohne dass Ihr Name dabei irgendwo als abgelehnter Antragsteller landet. Das ist besonders bei chronischen Erkrankungen oder psychischen Vorbelastungen sinnvoll, wo die Bewertung von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich ausfällt.

Die Sorge, dass Gesundheitsdaten irgendwo landen, wo sie nicht hingehören, ist berechtigt und wird ernst genommen. Bei einer anonymisierten Voranfrage bleibt Ihr Name außen vor, erst wenn Sie sich für einen Anbieter entscheiden, wird der Antrag konkret gestellt. Wie mit Ihren Daten umgegangen wird, können Sie in unserem Bereich zum Datenschutz nachlesen.

Als Makler sind wir gesetzlich Sachwalter unserer Kunden, nicht des Versicherers. Das heißt: Wir prüfen die Fragen mit Ihnen gemeinsam, formulieren mit Ihnen, was tatsächlich anzeigepflichtig ist, und haften für unsere Beratung. Das kostet Sie in aller Regel nichts zusätzlich, die Courtage steckt im Beitrag und würde beim Direktabschluss beim Versicherer genauso anfallen. Das Mandat bindet Sie dabei nicht, es lässt sich jederzeit widerrufen. Der Versicherungsvertrag selbst folgt eigenen Fristen, etwa dem gesetzlichen Widerrufsrecht nach Vertragsschluss.

Wenn Sie vor einer solchen Entscheidung stehen und nicht wissen, wie Sie eine Gesundheitsfrage einordnen sollen, sprechen Sie mit uns, bevor Sie unterschreiben. Das gilt für Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- oder private Krankenzusatzversicherungen gleichermaßen. In unserem Bereich für Privatkunden finden Sie weitere Hintergründe zur Absicherung von Berufsunfähigkeit und Gesundheit, und über das Kontaktformular erreichen Sie bei uns immer einen Menschen mit Namen, der sich seit Jahrzehnten mit genau diesen Fragen befasst.

Eine Frage zu diesem Thema?

Wir beraten Sie persönlich und unabhängig — kostenfrei im Erstgespräch.

Kostenfrei beraten