Was ein Versicherungsmakler kostet, ehrlich beantwortet
Viele fragen, ob eine Maklerberatung extra kostet. Die ehrliche Antwort passt in einen Satz und steckt schon in der Beitragsrechnung.
Ein Kunde ruft an und fragt, bevor er überhaupt ein Angebot sehen will: Kostet mich das jetzt etwas, wenn Sie sich das für mich ansehen? Die ehrliche Antwort in einem Satz lautet: In aller Regel nicht extra, weil unsere Vergütung als Courtage im Versicherungsbeitrag steckt und diese Courtage auch dann anfällt, wenn Sie direkt beim Versicherer oder über ein Onlineportal abschließen, nur eben ohne jemanden, der für Sie mitdenkt.
Versicherer kalkulieren ihre Vertriebskosten von Anfang an ein, egal ob der Vertrag über einen Makler, einen Vertreter oder ein Vergleichsportal zustande kommt. Der Beitrag für eine Betriebshaftpflicht eines Handwerksbetriebs ist deshalb nicht deshalb niedriger, weil der Betrieb online abschließt. Er ist derselbe. Der Unterschied liegt nicht im Preis, sondern darin, ob jemand die Klauseln liest, Deckungslücken erkennt und im Schadenfall ansprechbar ist.
Wer uns bezahlt, sagen wir Ihnen offen: Es ist der Versicherer, in Form dieser Courtage. Das ist Marktstandard und kein Geheimnis, auch wenn es auf den ersten Blick nach einem Interessenkonflikt aussieht. Er lässt sich nicht wegdiskutieren, aber er lässt sich einordnen, und genau dafür gibt es eine gesetzliche Absicherung.
Nach § 60 VVG ist der Makler Sachwalter des Kunden, nicht des Versicherers. Das bedeutet, wir sind verpflichtet, aus dem verfügbaren Markt den für Ihre Situation passenden Tarif zu ermitteln, und haften für unsere Beratung. Wer schnell und schlecht verkauft, wird zusätzlich durch die sogenannte Storno-Haftung ausgebremst: Kündigt ein Kunde einen Vertrag früh, weil er nicht gepasst hat, muss die Courtage anteilig zurückgezahlt werden. Das ist eine Einordnung der Rechtslage, keine Rechtsberatung, und im Einzelfall kann die Situation abweichen.
Wer diese Konstruktion grundsätzlich nicht möchte, kann alternativ Honorarberatung wählen: Dort zahlen Sie ein vereinbartes Honorar, es fließt keine Courtage, und die Empfehlung ist unabhängig von jedem Versicherer. Beide Modelle haben ihre Berechtigung, welches zu Ihnen passt, ist eine Frage, die man offen besprechen sollte, nicht eine Glaubensfrage.
Gebunden sind Sie dabei nie länger, als Sie wollen. Das Maklermandat, also der Vertrag zwischen Ihnen und uns, lässt sich nach § 627 BGB jederzeit widerrufen und ist etwas anderes als Ihr Versicherungsvertrag, der davon unberührt bleibt. Bei einem neuen Vertragsabschluss kommt zusätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 8 VVG hinzu, meist 14, bei Lebensversicherungen 30 Tage. Auch hier gilt: Details hängen vom Einzelfall ab und sollten bei Bedarf geprüft werden.
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihre bestehenden Verträge zu Ihrem Betrieb oder Ihrer Lebenssituation passen, ist ein erstes Gespräch der einfachste Einstieg, unverbindlich und ohne Kostenrisiko für Sie. Über das Kontaktformular erreichen Sie uns direkt, und wer wissen möchte, mit wem er es zu tun hat, findet in unserem Bereich über uns, seit wann wir in Berlin als inhabergeführtes Haus arbeiten und wer im Schadenfall tatsächlich ans Telefon geht.
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