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Grundlagen

Woran Sie einen seriösen Versicherungsmakler erkennen

Ein freundlicher Anruf und ein Termin schon diese Woche reichen nicht. Vier einfache Prüfpunkte zeigen, mit wem Sie es wirklich zu tun haben.

Ein Anruf am Vormittag, ein Angebot zur Altersvorsorge oder zur Betriebshaftpflicht, und noch am selben Tag ein Terminvorschlag bei Ihnen zu Hause oder im Betrieb. Viele Menschen kennen solche Situationen und fragen sich hinterher, ob das eigentlich seriös war. Die gute Nachricht: Sie müssen niemandem vertrauen, weil er nett am Telefon klingt. Es gibt ein paar konkrete Dinge, die Sie vor dem ersten Termin prüfen können, und die jeder ordentlich arbeitende Makler ohne Zögern beantwortet.

Der erste Punkt ist das Vermittlerregister. Jeder, der in Deutschland als Versicherungsmakler tätig ist, benötigt eine Erlaubnis nach § 34d der Gewerbeordnung und muss im öffentlichen Vermittlerregister eingetragen sein. Dort finden Sie Name, Anschrift und Registrierungsnummer der Firma oder Person. Ein seriöser Makler nennt Ihnen diese Nummer von sich aus, meist schon im Impressum seiner Website oder auf Nachfrage im ersten Gespräch. Fehlt der Eintrag oder wird er ausweichend beantwortet, ist das ein klares Warnsignal.

Der zweite Punkt betrifft die Berufshaftpflichtversicherung. Ein Makler berät Sie nicht nur, er haftet auch für Fehler in dieser Beratung. Deshalb ist eine solche Absicherung vorgeschrieben, und ein seriöser Ansprechpartner kann Ihnen ohne Umschweife sagen, dass er sie hat. Fragen Sie ruhig danach, es ist eine völlig normale Frage und keine, die jemanden beleidigen sollte, der sein Handwerk versteht.

Der dritte Punkt ist die Courtage, also die Vergütung, die der Makler vom Versicherer für die Vermittlung erhält. Diese Provision steckt im Beitrag und fällt in aller Regel auch dann an, wenn Sie denselben Vertrag direkt beim Versicherer abschließen würden, nur eben ohne dass jemand Sie unabhängig berät. Ein seriöser Makler erklärt Ihnen das offen, wenn Sie danach fragen. Rechtlich ist er als sogenannter Sachwalter Ihres Interesses tätig, geregelt in § 60 Versicherungsvertragsgesetz. Das bedeutet: Er vertritt Sie, nicht den Versicherer, und muss Ihnen ehrlich sagen, wie er verdient. Wer hier ausweicht oder Fragen zur Vergütung als unangebracht abtut, verhält sich nicht wie jemand, der Ihr Interesse im Blick hat.

Die Verbraucherzentralen weisen seit Jahren auf typische Warnsignale bei unseriösen Vermittlern hin, und es lohnt sich, diese im Kopf zu behalten. Künstlicher Zeitdruck gehört dazu, etwa die Aussage, ein Angebot gelte nur heute oder nur bis zum Wochenende. Auch der spontane Hausbesuch ohne vorherige Terminabsprache ist ein Signal, ebenso wie das Drängen auf eine Unterschrift noch im ersten Gespräch. Seriöse Beratung braucht Zeit, und ein guter Makler gibt Ihnen diese Zeit, ohne nachzuhaken.

Ein weiterer Punkt, der viele beruhigt, wenn sie ihn einmal verstanden haben: Das Mandat, das Sie einem Makler erteilen, ist nicht dasselbe wie ein Versicherungsvertrag. Ein solches Maklermandat können Sie nach § 627 BGB jederzeit widerrufen, ohne Begründung und ohne Frist. Ein tatsächlich abgeschlossener Versicherungsvertrag wiederum lässt sich innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist nach § 8 VVG ebenfalls rückgängig machen. Diese Einordnung ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall, zeigt aber: Sie gehen mit einem ersten Gespräch keine dauerhafte Bindung ein.

Wenn Sie vor einem ersten Termin stehen, reicht es, nach Registernummer, Berufshaftpflicht und Vergütung zu fragen und ein ungutes Gefühl bei Zeitdruck ernst zu nehmen. Bei uns finden Sie diese Angaben offen einsehbar, im Impressum ebenso wie im Bereich über uns, wo Sie auch nachlesen können, dass wir seit 1969 als inhabergeführtes Unternehmen mit fester Adresse in Berlin arbeiten, ohne Strukturvertrieb im Hintergrund. Wenn Sie mögen, können Sie über das Kontaktformular ein unverbindliches Erstgespräch anfragen, ganz ohne Verpflichtung und mit einem Menschen, der auch im Schadenfall noch für Sie erreichbar ist.

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