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Praxis

Schadenfall: Die ersten Schritte, die wirklich zählen

Wenn es passiert ist, zählt jede Minute – aber nicht jede Reaktion. Was Sie zuerst tun sollten und warum die Meldung über uns läuft.

Sonntagabend, halb zehn: In der Werkstatt eines Berliner Handwerksbetriebs bricht ein Wasserrohr. Der Chef bekommt einen Anruf vom Nachbarn, fährt hin, findet zehn Zentimeter Wasser auf dem Boden, eine beschädigte Fräsmaschine und ein Gefühl von Ohnmacht. In diesem Moment ist es egal, wie gut die Versicherung ist. Wichtig ist, was in den nächsten Stunden passiert.

Der erste Schritt ist immer die Sicherheit, nicht das Telefonat mit irgendjemandem. Strom abschalten, wenn Wasser im Spiel ist. Gasleitungen sichern, wenn es riecht. Menschen aus der Gefahrenzone bringen. Erst danach kommt alles andere. Parallel dazu greift, was im Versicherungsrecht Schadenminderungspflicht heißt: Sie müssen zumutbare Maßnahmen ergreifen, um den Schaden nicht größer werden zu lassen, als er ohnehin schon ist. Das kann heißen, Wasser aufzusaugen, eine Plane über ein offenes Dach zu spannen oder eine Maschine abzuschalten, bevor sie weiter Schaden nimmt. Diese Pflicht steht so oder ähnlich in den Bedingungen jedes Vertrags und ist Teil der sogenannten Obliegenheiten im VVG. Was im Einzelfall zumutbar ist und welche Kosten dabei erstattet werden, ist eine Frage, die im konkreten Fall geprüft werden muss – dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Direkt danach beginnt die Dokumentation, am besten mit dem Handy in der Hand, bevor aufgeräumt wird. Fotos von der Wasserlache, vom Rohr, von der beschädigten Maschine, vom Wasserstand an der Wand. Uhrzeit notieren, wenn möglich Zeugen festhalten, etwa den Nachbarn, der den Anruf gemacht hat. Nichts wegwerfen, was später als Beweis dienen könnte, auch wenn es unpraktisch im Weg steht. Wer zu schnell aufräumt, nimmt sich selbst die Grundlage für eine saubere Schadenregulierung.

Die Meldung selbst läuft über uns, nicht direkt an den Versicherer. Das hat einen einfachen Grund: Wir kennen Ihren Vertrag, wissen, welche Fristen und Formulare gelten, und können den Schaden so anmelden, dass er zur vereinbarten Deckung passt. Als Makler sind wir nach § 60 VVG Sachwalter unserer Kunden – wir vertreten also Sie, nicht die Versicherungsgesellschaft, und haften für unsere Beratung. Diese Rolle merkt man selten im Alltag, aber genau im Schadenfall wird sie greifbar.

Bei den Fristen gilt grundsätzlich: unverzüglich melden, also ohne schuldhaftes Zögern, sobald der Schaden bekannt ist. Wer wochenlang wartet, weil er hofft, es werde schon nicht so schlimm, riskiert, dass der Versicherer Leistungen kürzt oder ganz verweigert. Ebenso wichtig: Reparaturen, die über die reine Gefahrenabwehr hinausgehen, sollten erst nach Rücksprache erfolgen, damit der entstandene Schaden noch nachvollziehbar bleibt. Auch Aussagen gegenüber Dritten, etwa ein vorschnelles Schuldeingeständnis gegenüber dem Nachbarn, können später zum Problem werden. Welche Obliegenheit im konkreten Vertrag wie genau formuliert ist, unterscheidet sich von Police zu Police und sollte im Zweifel geprüft werden.

Im Beispiel des Handwerksbetriebs bedeutete das: Strom aus, Fotos gemacht, uns angerufen, wir haben den Schaden bei der zuständigen Versicherung angemeldet und mit dem Sachbearbeiter die weiteren Schritte abgestimmt, bevor die Werkstatt wieder in Betrieb ging. Der Betrieb stand zwei Tage still, aber die Betriebsunterbrechung war Teil der Deckung, weil der Vertrag vorher darauf ausgerichtet war. Ob und in welcher Höhe eine Betriebsunterbrechung mitversichert ist, hängt vom individuellen Vertrag ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.

Wenn Ihnen gerade etwas passiert ist oder Sie sich einfach vorbereiten möchten, für den Ernstfall: In unserem Bereich für Schadenfälle finden Sie eine Übersicht, was im ersten Moment zu tun ist, und wie Sie uns erreichen. Wir sind seit 1969 als inhabergeführtes Unternehmen in Berlin tätig, kein Strukturvertrieb, sondern feste Ansprechpartner mit Namen, auch am Wochenende erreichbar über eine Notrufnummer. Wenn Sie noch keinen Makler an Ihrer Seite haben und sich fragen, wie das im Ernstfall besser laufen könnte, sprechen Sie uns über das Kontaktformular an – ganz unverbindlich und ohne dass daraus eine Bindung entsteht.

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