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Privathaftpflicht: der wichtigste Vertrag, den es gibt

Eine einzige unachtsame Bewegung kann eine lebenslange Zahlungspflicht auslösen. Warum diese Police für fast jeden Sinn ergibt.

Sie fahren mit dem Rad zur Arbeit, übersehen an der Kreuzung einen Fußgänger, es kommt zum Sturz. Die andere Person bricht sich das Handgelenk, muss operiert werden, fällt monatelang aus dem Beruf. Die Frage, ob Sie das wirklich brauchen, eine Privathaftpflichtversicherung, stellt sich in diesem Moment nicht mehr. Sie haften. Und zwar nicht mit einer Summe, die irgendwo gedeckelt ist, sondern grundsätzlich in voller Höhe des entstandenen Schadens.

Grundlage dafür ist die allgemeine Schadenersatzpflicht nach § 823 BGB. Wer einem anderen fahrlässig einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen, materiell wie immateriell, und diese Pflicht kennt von Gesetzes wegen keine Obergrenze. Bei einem Personenschaden mit dauerhaften Folgen kann das über Jahrzehnte laufen, inklusive Verdienstausfall, Pflegekosten oder Schmerzensgeld. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung, der jeweilige Einzelfall entscheidet über Höhe und Umfang der Haftung.

Genau hier setzt die Privathaftpflicht an. Sie übernimmt im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab, was in der Praxis oft die unterschätzte Leistung ist. Wichtig ist, dass diese Deckungssumme zur Lebensrealität passt: Verträge aus früheren Jahren haben teilweise Summen vereinbart, die aus heutiger Sicht knapp bemessen sind. Bei Ehepaaren und Familien lohnt zudem ein Blick darauf, wer über den Vertrag mitversichert ist, üblicherweise der Partner und die im Haushalt lebenden, noch nicht wirtschaftlich selbstständigen Kinder. Das regelt jeder Tarif anders.

In der Praxis entstehen die teuersten Überraschungen selten durch spektakuläre Ereignisse, sondern durch Alltagssituationen, die viele nicht auf dem Schirm haben. Wer einem Freund beim Umzug hilft und dabei versehentlich das Treppengeländer beschädigt, leistet eine Gefälligkeit, für die nicht automatisch jeder Vertrag einspringt. Ein verlorener Wohnungsschlüssel klingt banal, kann aber, wenn eine ganze Schließanlage im Mehrfamilienhaus ausgetauscht werden muss, schnell in einen hohen vierstelligen Bereich gehen. Und Mietsachschäden, also Schäden an der gemieteten Wohnung selbst, etwa durch einen Wasserschaden aus der Waschmaschine, sind nicht in jedem Tarif automatisch mitversichert. Genau diese drei Punkte lohnen einen genauen Blick in die Bedingungen.

Solche Details zu prüfen ist im Kern unsere Aufgabe. Als Makler sind wir nach § 60 VVG Sachwalter unserer Kunden, wir vertreten also Ihre Interessen und nicht die eines bestimmten Versicherers, und haften auch für die Qualität unserer Beratung. Für Sie ist das in aller Regel kostenfrei, denn die Courtage steckt im Beitrag und fällt beim Direktabschluss ohne Makler ebenso an, nur eben ohne dass jemand für Sie die Bedingungen vergleicht.

Wenn Sie klären möchten, ob Ihr bestehender Vertrag noch zu Ihrer Lebenssituation passt oder ob überhaupt einer besteht, finden Sie in unserem Bereich für Privatkunden einen unverbindlichen Einstieg. Ein Gespräch verpflichtet zu nichts, das Maklermandat lässt sich nach § 627 BGB jederzeit widerrufen und ist ohnehin etwas anderes als der Versicherungsvertrag selbst, für den zusätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 8 VVG gilt. Auch das eine Einordnung, Details klärt der jeweilige Vertragstext. Wenn im Ernstfall etwas passiert, sprechen Sie mit einem Menschen, der Ihren Namen kennt und Ihre Unterlagen kennt, nicht mit einer Warteschleife. Seit 1969 arbeiten wir von Berlin aus so, inhabergeführt und ohne Anbindung an einen Strukturvertrieb. Über das Kontaktformular erreichen Sie uns direkt.

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