Maschinen- und Elektronikversicherung: wann sie sich rechnet
Die Inhaltsversicherung deckt Feuer, Sturm und Einbruch. Bei einem Kurzschluss in der eigenen Maschine hilft sie oft nicht weiter.
Stellen Sie sich vor, Ihre CNC-Fräse fällt ohne äußeren Anlass aus, weil eine Steuerungsplatine durchbrennt. Kein Brand, kein Einbruch, kein Sturm – einfach ein technischer Defekt mitten im Betrieb. Wenn Sie jetzt in Ihre Police schauen und dort nur eine Inhaltsversicherung finden, werden Sie enttäuscht sein: Diese Schäden sind dort in aller Regel nicht mitversichert.
Die Inhaltsversicherung, oft als Teil der Firmen- oder Geschäftsversicherung abgeschlossen, greift bei klar benannten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl. Das sind Ereignisse, die von außen auf Ihr Inventar einwirken. Ein Bedienfehler, ein Kurzschluss im Gerät selbst, Verschleiß, der zu einem plötzlichen Ausfall führt, oder ein Konstruktionsfehler – all das zählt zu den sogenannten inneren Betriebsschäden. Für diese Lücke gibt es die Maschinen- beziehungsweise Elektronikversicherung.
Der entscheidende Unterschied liegt im Prinzip, nach dem versichert wird. Die Inhaltsversicherung listet einzelne Gefahren auf, die eintreten müssen, damit Sie Leistung erhalten. Die Maschinen- und Elektronikversicherung arbeitet dagegen meist nach dem Allgefahren-Prinzip: Versichert ist grundsätzlich jeder unvorhergesehene Schaden, sofern er nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das dreht die Beweislast um – nicht Sie müssen zeigen, dass ein bestimmter Gefahrenfall eingetreten ist, sondern der Versicherer muss einen Ausschluss nachweisen, wenn er nicht zahlen will. Für Betriebe mit teurer Technik ist das ein spürbarer Unterschied in der Praxis.
Ob sich der Zusatzschutz lohnt, hängt stark davon ab, wie abhängig Ihr Betrieb von einzelnen Geräten ist. Eine Kanzlei mit Standard-Bürotechnik hat andere Risiken als eine Zahnarztpraxis mit einem Röntgengerät oder ein Handwerksbetrieb mit einer computergesteuerten Werkzeugmaschine. Bei hochwertiger, störungsanfälliger oder schwer ersetzbarer Technik wiegt ein ungeplanter Ausfall oft schwerer als der reine Reparaturbetrag, weil parallel Aufträge liegen bleiben. Wie stark sich das auf Ihren Betrieb auswirkt, lässt sich nur im Einzelfall einschätzen – pauschale Aussagen dazu wären unseriös.
Wichtig zu wissen: Wenn eine Maschine durch einen Brand zerstört wird, ist das ein Fall für die Feuerversicherung, nicht für die Maschinenversicherung. Die beiden Verträge schließen sich in ihren Kernbereichen aus, überlappen sich aber an den Rändern. Genau diese Schnittstellen sauber abzustimmen – ohne doppelte Deckung und ohne Lücke – ist eine der Aufgaben, die wir als Makler für Sie übernehmen. Nach § 60 VVG sind wir dabei Sachwalter Ihrer Interessen, wir vertreten also Sie und nicht den Versicherer, und wir haften auch für die Qualität dieser Beratung.
Ein Blick in Ihre bestehenden Verträge zeigt meist schnell, wo eine Lücke besteht und wo nicht. Dieser erste Blick kostet Sie nichts, weil unsere Vergütung über die Courtage im Beitrag steckt – die fiele bei einem Direktabschluss beim Versicherer ebenso an, nur ohne dass jemand für Sie sortiert. Das Maklermandat selbst ist jederzeit widerrufbar, unabhängig von der Laufzeit einer einzelnen Police, und ein neuer Vertrag lässt sich innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen wieder zurückgeben. Diese Hinweise ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung, geben Ihnen aber einen Rahmen für die Entscheidung.
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Maschinen und Ihre elektronische Ausstattung sinnvoll abgesichert sind oder ob sich eine Ergänzung lohnt, sprechen Sie uns an. In unserem Bereich für Gewerbekunden finden Sie den passenden Einstieg dafür, und im Schadenfall haben Sie bei uns weiterhin einen Ansprechpartner mit Namen – kein anonymes Callcenter, sondern ein inhabergeführtes Haus, das es seit 1969 gibt.
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