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Grundlagen

Makler, Vertreter oder Vergleichsportal – wer arbeitet für wen

Drei Angebote, drei Absender, scheinbar dieselbe Leistung. Der Unterschied liegt nicht im Preis, sondern darin, wem der Vermittler eigentlich verpflichtet ist.

Sie holen drei Angebote für eine Betriebshaftpflicht oder eine Familienversicherung ein: eines vom Vertreter der örtlichen Filiale, eines von einem Makler, eines über ein Vergleichsportal im Internet. Die Tarife sehen ähnlich aus, die Formulare auch. Trotzdem steckt hinter den drei Absendern ein grundlegend anderes Verhältnis zu Ihnen als Kunde, und das merkt man meist erst im Schadenfall, wenn es zu spät ist, das vorher zu klären.

Ein Versicherungsvertreter ist an einen einzigen Versicherer gebunden. Er steht in dessen Vertrieb, verkauft dessen Produkte und ist ihm gegenüber loyal, nicht Ihnen. Das ist kein Makel, sondern die Konstruktion: Ein guter Vertreter kennt seine Produkte genau. Er kann Ihnen aber nur zeigen, was sein Haus im Angebot hat, selbst wenn ein anderer Versicherer für Ihre konkrete Situation besser passen würde.

Ein Versicherungsmakler arbeitet umgekehrt. Nach § 60 Versicherungsvertragsgesetz ist er Sachwalter des Kunden, muss also den für Sie passenden Versicherer aus einer breiteren Marktauswahl ermitteln und dokumentieren, warum er wozu rät. Er haftet für seinen Rat. Das ist eine Einordnung der gesetzlichen Grundlage, keine Rechtsberatung – im Einzelfall zählt immer die konkrete Ausgestaltung des Mandats.

Ein Vergleichsportal wirkt neutral, ist es aber rechtlich meist selbst nicht: Es ist als Vermittler registriert und verdient an dem Abschluss, der über die Plattform zustande kommt. Die Reihenfolge der Angebote richtet sich nicht zwingend danach, was für Sie am sinnvollsten ist, sondern auch danach, welche Kooperationen und Provisionsmodelle im Hintergrund bestehen. Das steht selten prominent auf der Startseite.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Handwerksbetrieb vergleicht drei Angebote für die Betriebshaftpflicht. Der Vertreter bietet den Standardbaustein seines Hauses an, der auf den ersten Blick günstig wirkt, bei Tätigkeiten außerhalb der eigenen Werkstatt aber Lücken lässt. Das Portal zeigt einen ähnlichen Tarif ganz oben, ohne auf diese Lücke hinzuweisen. Erst der Makler fragt nach, wo genau gearbeitet wird, welche Auftraggeber verlangen was, und schlägt einen Baustein vor, der zur tatsächlichen Tätigkeit passt.

Diesen Unterschied können Sie selbst prüfen. Jeder Vermittler ist verpflichtet, sich nach § 34d Gewerbeordnung im Vermittlerregister einzutragen, das öffentlich einsehbar ist und die Registrierungsart zeigt: Makler, Vertreter oder gebundener Vertreter. Eine direkte Frage hilft ebenso weiter: Für wie viele Versicherer arbeiten Sie, und nach welchen Kriterien wählen Sie aus? Wer hier ausweicht, beantwortet damit die Frage indirekt schon.

Für Sie als Kunde entsteht durch einen Makler in der Regel kein zusätzlicher Kostenpunkt: Die Courtage steckt im Versicherungsbeitrag und fällt auch dann an, wenn Sie direkt beim Versicherer abschließen, nur dass dann niemand für Sie verhandelt oder im Schadenfall vermittelt. Das Mandat mit einem Makler lässt sich zudem jederzeit beenden, unabhängig vom laufenden Versicherungsvertrag, der ein eigenständiges Verhältnis zum Versicherer bleibt.

Wenn Sie unsicher sind, welches Modell zu Ihrer Situation passt, oder einfach einmal nachvollziehen möchten, wie wir arbeiten und für wen, finden Sie mehr über unsere Arbeitsweise seit 1969 in unserem Bereich über uns. Ein unverbindliches Gespräch, telefonisch oder über das Kontaktformular, kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts – Sie entscheiden danach, ob und wie es weitergeht.

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