Es gibt keine dumme Frage – nur die, die keiner stellt
Viele zögern beim Griff zum Telefon, weil sie glauben, erst Bescheid wissen zu müssen. Genau umgekehrt ist es richtig.
Eine Kundin hat uns kürzlich erzählt, dass sie zwei Jahre gewartet hat, bis sie wegen ihrer Hausratversicherung angerufen hat. Nicht weil sie zufrieden war, sondern weil sie sich nicht traute zu fragen, was eigentlich versichert ist. Sie dachte, das müsste sie eigentlich wissen. Diese Scham begegnet uns fast jede Woche, bei Privatkunden genauso wie bei Handwerksbetrieben, die seit Jahrzehnten Beiträge zahlen und trotzdem nicht genau sagen können, wofür.
Das liegt selten an mangelndem Interesse. Es liegt an der Sprache der Branche. Deckungssumme, Selbstbeteiligung, Obliegenheit, Vorsorgevollmacht in der BU – wer diese Wörter nicht täglich benutzt, hat auch keinen Grund, sie zu kennen. Ein Versicherungsvertrag wird selten gelesen, weil er selten in einfachem Deutsch geschrieben ist. Das ist kein persönliches Versäumnis, das ist ein Konstruktionsfehler der Produkte selbst.
Nehmen wir die Selbstbeteiligung, ein Begriff, über den kaum jemand offen spricht. Gemeint ist einfach der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen, bevor die Versicherung einspringt. Bei einem Wasserschaden in der Küche kann das bedeuten, dass die ersten paar Hundert Euro bei Ihnen bleiben und der Rest übernommen wird. Das ist weder ein Trick noch ein Nachteil an sich, es senkt oft den Beitrag. Ob eine hohe oder niedrige Selbstbeteiligung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer finanziellen Situation ab und lässt sich nur im persönlichen Gespräch sinnvoll klären, nicht pauschal beantworten.
Ähnlich verhält es sich mit der Frage, wer eigentlich für wen arbeitet. Ein Versicherungsvertreter ist an ein Unternehmen gebunden und berät in dessen Interesse. Ein unabhängiger Makler dagegen ist nach dem Gesetz Sachwalter des Kunden – er vertritt Sie, nicht den Versicherer, und haftet auch persönlich für seinen Rat. Diese Rolle ist gesetzlich geregelt, im Einzelfall kann sie dennoch unterschiedlich ausgestaltet sein, weshalb ein kurzes Gespräch über die Vollmacht am Anfang jedes Mandats sinnvoll ist.
Was viele überrascht: Dieser Rat kostet Sie in aller Regel nichts zusätzlich. Die Vergütung des Maklers, die Courtage, steckt im Versicherungsbeitrag und fällt genauso an, wenn Sie direkt beim Versicherer abschließen – nur dass dort niemand für Sie verhandelt. Und ein Maklermandat bindet Sie nicht. Sie können es jederzeit widerrufen, unabhängig davon, ob und wie lange ein einzelner Versicherungsvertrag noch läuft. Beides sind getrennte Verträge mit unterschiedlichen Regeln.
Ein erstes Gespräch braucht also keine Vorbereitung. Sie müssen nicht wissen, welche Verträge Sie haben, welche Summen darin stehen oder was ein Selbstbehalt bedeutet. Genau das zu klären ist die Aufgabe des Gesprächs, nicht Ihre Hausaufgabe davor. Wenn danach etwas abgeschlossen wird, gilt außerdem eine gesetzliche Widerrufsfrist, sodass Sie in Ruhe noch einmal nachdenken können. Auch hier lohnt sich im Zweifel ein Blick in die konkrete Police, da Fristen und Formulierungen im Einzelfall variieren können.
Wenn Sie sich seit Längerem fragen, ob Ihre Verträge überhaupt noch zu Ihrem Leben oder Ihrem Betrieb passen, ist das ein guter Anlass für ein Gespräch, kein Grund zur Sorge. Über das Kontaktformular erreichen Sie uns unkompliziert, ganz ohne Fachvokabular vorab. Wer lieber erst weiterlesen möchte, findet in unserem Magazin weitere Beiträge, die Begriffe und Zusammenhänge in Ruhe erklären – für den Moment, in dem die Frage dann doch gestellt wird.
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