Welche Versicherungsfristen im Herbst wirklich zählen
Im Herbst denken viele nur an den Kfz-Wechsel. Dabei lohnt sich jetzt ein Blick auf den ganzen Vertragsbestand – privat wie im Betrieb.
Jedes Jahr im Oktober und November füllen sich die Werbeanzeigen mit Kfz-Vergleichen. Der Grund ist einfach: Wer seine Autoversicherung wechseln möchte, muss meist bis zum 30. November kündigen, damit der Wechsel zum Jahresende wirksam wird. Diese Frist ist für viele der einzige Anlass, überhaupt einmal auf ihre Verträge zu schauen. Das ist schade, denn der Fuhrpark ist selten die einzige Police, die eine Überprüfung verdient hätte.
Die Kfz-Frist selbst ist unkompliziert, wenn man sie kennt. Die Kündigung muss dem Versicherer bis zum 30. November vorliegen, nicht erst abgeschickt sein. Ein Handwerksbetrieb mit fünf Fahrzeugen im Fuhrpark etwa sollte sich rechtzeitig fragen, ob die Konditionen noch zur aktuellen Fahrzeugzahl und zum Schadenverlauf passen, statt die Verträge stillschweigend weiterlaufen zu lassen. Wer die Frist verpasst, bleibt in der Regel ein weiteres Versicherungsjahr gebunden. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung, die genaue Frist steht im jeweiligen Vertrag und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Bei anderen Sparten sieht es anders aus. Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Rechtsschutz oder Berufsunfähigkeitsschutz haben eigene, oft individuell vereinbarte Kündigungstermine, die selten mit dem Kalenderjahr zusammenfallen. Manche Verträge laufen zum Ablauf der Vertragslaufzeit aus, andere verlängern sich automatisch, wenn nicht fristgerecht widersprochen wird. Ein Blick in die Police oder den Versicherungsschein zeigt, wann welcher Vertrag überhaupt kündbar ist. Ohne diesen Blick verpasst man leicht den einzigen Zeitpunkt im Jahr, an dem eine Anpassung überhaupt möglich ist.
Der Herbst eignet sich aus einem zweiten Grund für einen Rundumblick: Er ist ein guter Moment, um Summen und Lebenssituation abzugleichen. Ist die Betriebsausstattung seit der letzten Meldung gewachsen, weil neue Maschinen dazugekommen sind? Wurde privat umgebaut, ein Zimmer ausgebaut oder ein weiteres Fahrzeug angeschafft? Hat sich die Mitarbeiterzahl verändert, sodass auch Versicherungssummen in der Haftpflicht neu bewertet werden sollten? Solche Veränderungen wandern selten von allein in bestehende Verträge, sie müssen aktiv gemeldet und geprüft werden.
Ein Punkt verdient besondere Vorsicht: Kündigen Sie nie, bevor die Anschlussdeckung tatsächlich steht. Zwischen zwei Verträgen sollte keine Lücke entstehen, in der im Ernstfall gar kein Schutz besteht. Das gilt für die Kfz-Versicherung genauso wie für die Betriebshaftpflicht oder die Gebäudeversicherung. Ein neuer Vertrag sollte schriftlich bestätigt sein, bevor der alte endet, alles andere ist ein vermeidbares Risiko.
Als Makler sind wir dabei nicht an der Seite eines Versicherers, sondern an Ihrer. Nach § 60 VVG sind wir als Sachwalter unseren Kunden gegenüber verpflichtet und haften auch für unsere Beratung. Das kostet Sie in aller Regel nichts zusätzlich, die Courtage steckt im Beitrag und fällt auch dann an, wenn Sie direkt beim Versicherer abschließen. Und sollte die Zusammenarbeit einmal nicht mehr passen: Das Maklermandat lässt sich jederzeit widerrufen, unabhängig vom laufenden Versicherungsvertrag selbst.
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Fristen bei Ihnen konkret in diesem Herbst greifen, lohnt sich ein kurzer Blick in die Unterlagen oder ein Gespräch mit uns. Über das Kontaktformular erreichen Sie uns unverbindlich, Privatkunden finden zusätzlich in unserem Bereich für Privatkunden einen ersten Überblick über typische Prüfpunkte. Im Schadenfall wie bei der Vertragsprüfung sitzt bei uns kein anonymes Callcenter am anderen Ende, sondern ein Ansprechpartner mit Namen, den Sie schon kennen.
Eine Frage zu diesem Thema?
Wir beraten Sie persönlich und unabhängig — kostenfrei im Erstgespräch.