Der jährliche Versicherungscheck im Betrieb
Ein Betrieb verändert sich ständig – die Versicherungssummen oft nicht. Ein kurzer jährlicher Blick verhindert teure Überraschungen im Schadenfall.
Ein Malerbetrieb aus Berlin hat vor drei Jahren zwei zusätzliche Mitarbeiter eingestellt, eine neue Lagerhalle angemietet und den Umsatz spürbar gesteigert. Die Versicherungspolicen stammen unverändert aus der Gründungszeit. Genau in solchen Fällen entsteht eine Lücke, die niemand bemerkt, bis ein Schaden eintritt und der Versicherer feststellt, dass die gemeldeten Summen oder Angaben nicht mehr zur Realität passen.
Ein Betrieb ist kein starres Gebilde. Maschinen werden angeschafft, Flächen erweitert, neue Leistungen ins Angebot aufgenommen, der Warenbestand wächst mit dem Geschäft. Versicherungssummen und Beitragsberechnungen basieren aber auf den Angaben, die einmal gemeldet wurden. Wer diese Angaben nicht in regelmäßigen Abständen prüft, zahlt entweder für ein Risiko, das gar nicht mehr besteht, oder ist im Ernstfall nicht ausreichend abgesichert.
Ein jährlicher Check dauert in der Regel nicht länger als eine halbe Stunde und sollte einige feste Punkte umfassen: die Versicherungssummen für Inventar, Waren und Maschinen im Abgleich mit dem tatsächlichen Wert, die Betriebsfläche und ob sich diese durch Umbau, Anmietung oder Umzug verändert hat, die aktuelle Mitarbeiterzahl, der Jahresumsatz als Berechnungsgrundlage vieler Tarife sowie neue Tätigkeiten, die zum bisherigen Geschäftsmodell hinzugekommen sind.
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Tischlerei hat neben der klassischen Möbelfertigung einen Onlineshop für individuelle Anfertigungen aufgebaut und einen Laserschneider angeschafft. Beides verändert das Risiko, das ein Versicherer ursprünglich kalkuliert hat. Bleibt diese Änderung unbemerkt, kann es im Schadenfall zu Diskussionen über die Leistungspflicht kommen, weil der tatsächliche Betrieb nicht mehr dem versicherten Betrieb entspricht.
Genau hier setzt eine Pflicht an, die viele Betriebe unterschätzen: Nach dem Versicherungsvertragsgesetz besteht eine Anzeigepflicht bei einer sogenannten Gefahrerhöhung. Wer also wesentliche Umstände ändert, die das versicherte Risiko erhöhen, muss dies dem Versicherer von sich aus melden, nicht erst auf Nachfrage. Was im Einzelfall als Gefahrerhöhung gilt und welche Folgen eine unterlassene Meldung hätte, lässt sich nicht pauschal beantworten und sollte im konkreten Fall geprüft werden. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung.
Ein Versicherungsmakler ist an dieser Stelle nicht nur Vermittler, sondern nach dem Gesetz Sachwalter des Kunden – er vertritt Ihre Interessen, nicht die des Versicherers, und haftet für seine Beratung. Der jährliche Check gehört für uns zu dieser Aufgabe dazu, unabhängig davon, ob daraus eine Vertragsänderung folgt oder nicht. Die Courtage steckt ohnehin im Beitrag und fällt auch beim Direktabschluss beim Versicherer an, ein solcher Check kostet Sie also in der Regel nichts zusätzlich.
Wenn Sie nicht mehr genau wissen, wann Ihre Verträge zuletzt an den tatsächlichen Betrieb angepasst wurden, ist das ein guter Anlass für ein Gespräch. Sie erreichen uns über das Kontaktformular oder finden weitere Informationen für Ihren Betrieb in unserem Bereich für Gewerbekunden. Ein Mandat bei uns bindet Sie nicht, es lässt sich jederzeit widerrufen, das ist übrigens etwas anderes als die einzelnen Versicherungsverträge selbst. Wir sind seit 1969 als inhabergeführtes Unternehmen in Berlin tätig, und im Schadenfall erreichen Sie bei uns einen Menschen mit Namen, nicht nur eine Hotline.
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