So läuft ein erstes Gespräch mit einem Versicherungsmakler ab
Viele scheuen den ersten Termin aus Angst vor Verkaufsdruck. Was tatsächlich passiert, wie lange es dauert und was Sie mitbringen sollten.
Wer zum ersten Mal einen Versicherungsmakler kontaktiert, hat oft eine bestimmte Sorge im Hinterkopf: Werde ich am Ende des Gesprächs etwas unterschreiben, das ich eigentlich noch gar nicht wollte? Die Antwort ist einfach: nein. Ein erstes Gespräch bei uns dient dem Kennenlernen und der Bestandsaufnahme, nicht dem Abschluss. Niemand verlässt unser Büro mit einer unterschriebenen Police in der Hand, weil das auch gar nicht unser Ziel ist.
Der Ablauf ist überschaubar. Am Anfang steht meist ein kurzer telefonischer oder schriftlicher Kontakt, in dem wir grob klären, worum es geht: privater Bedarf, ein Betrieb, eine bestehende Police, die überprüft werden soll. Danach folgt ein Termin, entweder in unserem Büro in Berlin oder als Videogespräch. Erfahrungsgemäß dauert dieses erste Gespräch selten länger als eine Stunde. Wir hören zu, fragen nach, notieren Ihre Situation und erklären, was aus unserer Sicht sinnvoll oder überflüssig ist. Am Ende steht in der Regel kein Vertrag, sondern eine Einschätzung und, falls gewünscht, ein nächster Schritt.
Mitbringen müssen Sie für dieses erste Gespräch fast nichts. Hilfreich sind bestehende Versicherungsunterlagen, falls es um eine Überprüfung geht, und eine Liste der Fragen, die Sie tatsächlich beschäftigen. Wer sich unsicher ist, was relevant sein könnte, kann auch einfach mit der eigenen Situation beginnen und den Rest gemeinsam sortieren. Eine besondere Vorbereitung erwarten wir nicht, das ist unsere Aufgabe.
Dass am ersten Tag kein Vertrag zustande kommt, liegt nicht nur an unserer Arbeitsweise, sondern auch am Gesetz. Kommt es später tatsächlich zu einer Empfehlung, ist ein Beratungsprotokoll Pflicht. Darin wird dokumentiert, welcher Bedarf besprochen wurde und welche Empfehlung daraus folgt. Dieses Protokoll schützt in erster Linie Sie: Es macht nachvollziehbar, worauf eine Entscheidung beruht, und lässt sich in Ruhe lesen, bevor überhaupt etwas unterschrieben wird. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung, im Einzelfall zählt immer die konkrete Ausgestaltung.
Rechtlich betrachtet handelt ein Versicherungsmakler als Sachwalter des Kunden, geregelt in Paragraf 60 des Versicherungsvertragsgesetzes. Das bedeutet: Wir vertreten Ihre Interessen, nicht die eines Versicherers, und haften persönlich für unsere Beratung. Für Sie ist das in aller Regel kostenfrei, weil die Courtage im Beitrag des Vertrags steckt und beim Direktabschluss ohne Makler genauso anfällt, nur eben ohne dass jemand Ihnen zur Seite steht. Auch danach bleiben Sie flexibel: Das Maklermandat kann jederzeit widerrufen werden, es ist nicht dasselbe wie ein Versicherungsvertrag und bindet Sie an nichts. Kommt es zu einem Vertragsabschluss, greift zusätzlich die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 beziehungsweise 30 Tagen. Auch das ist eine allgemeine Einordnung, die individuelle Prüfung im konkreten Fall ersetzt sie nicht.
Ob das Gespräch vor Ort oder digital stattfindet, entscheiden meist Sie. Für viele Berliner Kunden ist der persönliche Termin in unserem Büro naheliegend, andere, etwa unsere Mandanten auf Mallorca oder Gewerbekunden mit wenig Zeit, bevorzugen ein Videogespräch. Inhaltlich macht das keinen Unterschied, nur die Form ändert sich.
Wenn Sie einen ersten, unverbindlichen Termin möchten, um Ihre Situation einzuordnen, erreichen Sie uns über unser Kontaktformular. Dort können Sie kurz schildern, worum es geht, und wir melden uns für die weiteren Schritte. Etwas zu übersehen, das im Schadenfall wichtig wird, ist ärgerlicher als ein Gespräch, das am Ende zu nichts verpflichtet – und falls doch einmal etwas passiert, sprechen Sie ohnehin mit einem Menschen mit Namen, nicht mit einer Hotline.
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