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Unternehmen

Betriebsunterbrechung: warum der Stillstand teurer ist als der Schaden

Der Sachschaden ist oft schnell reguliert. Die Wochen bis alles wieder läuft, kosten meist deutlich mehr.

Ein Kabelbrand in der Werkstatt, ein Wasserschaden im Lager, ein Blitzeinschlag in die Steuerung der Produktionsanlage: Der Sachschaden lässt sich beziffern und über die Inhaltsversicherung ersetzen. Die eigentliche Frage stellt sich danach. Was passiert mit dem Betrieb, wenn er drei Wochen oder drei Monate stillsteht, aber die Rechnungen weiterlaufen?

Genau hier liegt der Punkt, den viele Gewerbekunden unterschätzen. Miete, Gehälter, Leasingraten für Fahrzeuge und Maschinen, Kredittilgung, laufende Versicherungsbeiträge: All das ist unabhängig davon fällig, ob in der Werkstatt gearbeitet wird oder nicht. Eine Sachversicherung ersetzt den Wert der zerstörten Maschine. Sie ersetzt nicht den Gewinn, der ausbleibt, während die neue Maschine bestellt, geliefert und eingerichtet wird.

Ein Beispiel aus der Praxis vieler Handwerksbetriebe: Ein Tischlereibetrieb verliert bei einem Brand seinen Maschinenpark. Die Gebäudeversicherung und die Maschinenversicherung regulieren den Schaden zügig. Doch spezielle CNC-Anlagen haben lange Lieferzeiten, oft länger als ein halbes Jahr. In dieser Zeit stehen Aufträge still, Kunden springen ab, die Mitarbeiter müssen dennoch bezahlt werden. Ohne eine Betriebsunterbrechungsversicherung trägt der Betrieb diese Lücke allein, obwohl er für den eigentlichen Schaden gut versichert war.

Ein zentraler Stellhebel bei dieser Versicherung ist die sogenannte Haftzeit, also der Zeitraum, für den entgangener Gewinn und fortlaufende Kosten überhaupt ersetzt werden. Viele Verträge sind auf zwölf Monate ausgelegt, weil das für viele Branchen ausreicht. Für einen Betrieb mit Sondermaschinen, langen Lieferketten oder einer aufwendigen behördlichen Wiederinbetriebnahme kann das zu kurz sein. Läuft die Haftzeit ab, bevor der Betrieb wieder auf altem Niveau arbeitet, endet die Leistung, obwohl der Schaden real weitergeht. Welche Haftzeit zur eigenen Betriebsart passt, ist eine Frage, die sich nur im Einzelfall beantworten lässt und keine pauschale Rechts- oder Steuerberatung ersetzt.

Ein zweiter, oft übersehener Baustein sind Rückwirkungsschäden. Nicht immer trifft das Feuer oder der Wasserschaden den eigenen Betrieb. Manchmal reicht es, wenn ein wichtiger Zulieferer ausfällt, weil dessen Werk brennt, oder ein Hauptabnehmer wegen eines Schadens vorübergehend nicht bestellen kann. Der eigene Betrieb steht dann trotzdem still, ohne dass am eigenen Standort etwas passiert ist. Solche Rückwirkungsschäden sind in Standardverträgen nicht automatisch mitversichert und müssen gesondert eingeschlossen werden, meist begrenzt auf namentlich benannte oder klar definierte Geschäftspartner.

Genau an dieser Stelle zeigt sich, warum die Wahl der richtigen Klauseln und der passenden Haftzeit keine Formalie ist, sondern über den Bestand eines Betriebs entscheiden kann. Als Makler sind wir nach § 60 VVG Ihrem Interesse verpflichtet, nicht dem des Versicherers, und haften für unsere Beratung. Das kostet Sie in der Regel nichts zusätzlich, weil die Courtage im Beitrag steckt und auch beim Direktabschluss anfällt.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Betrieb im Fall der Fälle wirklich abgesichert ist, lohnt sich ein Blick auf die bestehenden Verträge, gern gemeinsam. Ein solches Gespräch ist unverbindlich, ein Maklermandat jederzeit widerrufbar, und bei einem neuen Vertrag greift ohnehin die gesetzliche Widerrufsfrist. Mehr zu unserer Arbeit für Handwerk, Mittelstand und Dienstleister finden Sie in unserem Bereich für Gewerbekunden, Kontakt nehmen Sie am einfachsten über das Kontaktformular auf. Im Schadenfall haben Sie dann einen Ansprechpartner mit Namen, keine Hotline.

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