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Grundlagen

Sie sind schon versichert. Genau da setzen wir an

Ein neuer Makler heißt nicht: alte Verträge weg, alles neu. Wir schauen zuerst, was Sie schon haben und was davon gut ist.

Sie haben eine Privathaftpflicht, eine Hausratversicherung, vielleicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus den Zwanzigern und für den Betrieb eine Betriebshaftpflicht, die niemand mehr so genau kennt. Und jetzt die Frage: Wenn Sie mit uns arbeiten, müssen Sie dann alles kündigen und neu abschließen? Nein. Genau das Gegenteil ist unser Ausgangspunkt.

Der erste Schritt bei uns ist kein Verkaufsgespräch, sondern ein Kassensturz. Sie legen auf den Tisch, was da ist, wir sehen es uns an, Vertrag für Vertrag. Was passt noch zu Ihrem Leben oder Ihrem Betrieb, was ist solide und bleibt, was ist veraltet oder lückenhaft und sollte angepasst werden. Ein Neustart, bei dem alles rausfliegt, wäre für Sie teurer, für uns bequemer und für niemanden ein guter Grund.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Handwerksbetrieb kommt mit einer Betriebshaftpflicht von 2015 und einer Gebäudeversicherung, die noch aus der Zeit vor dem Anbau stammt. Die Betriebshaftpflicht passt, die Deckungssummen sind für die Betriebsgröße angemessen, da gibt es nichts zu tun außer einem Blick alle paar Jahre. Die Gebäudeversicherung dagegen bildet den heutigen Wert des Gebäudes nicht mehr ab, weil seit dem Abschluss angebaut wurde. Hier lohnt sich eine Anpassung, dort nicht. Beides gehört in dieselbe Beratung, aber zu unterschiedlichen Entscheidungen.

Dass wir so vorgehen, hat einen rechtlichen Hintergrund: Als Makler sind wir nach § 60 VVG Sachwalter unserer Kunden, wir vertreten also Sie und nicht den Versicherer. Das heißt auch, wir haften für unsere Beratung. Ein Vertrag wird bei uns nicht gewechselt, weil ein Wechsel für uns lukrativer wäre, sondern weil er für Sie sinnvoll ist. Diese Einordnung ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall, aber sie erklärt, warum ein Kassensturz eben kein Vorwand für einen Neustart ist.

Ein Punkt liegt uns dabei besonders am Herzen: Ein bestehender, guter Vertrag wird bei uns nie vorschnell gekündigt. Erst wird geprüft, dann gegebenenfalls neu geordnet, und erst wenn der neue Schutz tatsächlich steht, endet der alte. Alles andere würde bedeuten, dass Sie zwischenzeitlich ohne Absicherung dastehen, und das ist ein Risiko, das niemand eingehen muss, nur um schneller fertig zu sein.

Wichtig ist außerdem: Das Mandat, das Sie mit uns eingehen, ist etwas anderes als Ihr Versicherungsvertrag. Unser Maklervertrag mit Ihnen ist nach § 627 BGB jederzeit kündbar, ohne Frist, ohne Begründung. Ihre bestehenden Versicherungsverträge laufen davon völlig unberührt weiter, so wie sie sind. Auch ein neuer Vertrag, den wir gemeinsam abschließen, ist für Sie nicht sofort in Stein gemeißelt: Nach § 8 VVG steht Ihnen dafür ein Widerrufsrecht zu. Auch hier gilt, dass die genauen Fristen und Bedingungen im Einzelfall zu prüfen sind, das ersetzt keine individuelle Beratung.

Für Sie kostet unsere Beratung in der Regel nichts extra. Die Vergütung, die sogenannte Courtage, steckt im Beitrag des Versicherers und fällt dort auch an, wenn Sie direkt bei einem Anbieter abschließen, nur dass dann niemand für Sie prüft, verhandelt oder im Schadenfall an Ihrer Seite steht.

Wenn Sie also ohnehin schon versichert sind und sich nur einmal fragen, ob alles noch passt: Bringen Sie einfach mit, was Sie an Ordnern oder Unterlagen haben. Wir sind seit 1969 als inhabergeführtes Haus in Berlin tätig, ohne Konzernstruktur im Rücken, und Sie sprechen im Schadenfall mit einem Menschen, den Sie kennen, nicht mit einer Warteschleife. Über das Kontaktformular können Sie unverbindlich einen ersten Termin vereinbaren, ganz ohne Verpflichtung und ohne dass danach automatisch etwas gekündigt wird.

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