Versicherung, klar erklärt.
Von Allgefahrendeckung bis Zeitwert: die Begriffe, die in Verträgen stehen — in Sprache, die man ohne Nachschlagen versteht. Fehlt Ihnen einer, sagen Sie uns Bescheid.
Nachschlagen
Die Wörter aus Ihrem Vertrag, von A bis Z und jeweils in zwei, drei Sätzen erklärt. Wenn Sie lieber ganze Beiträge lesen möchten, finden Sie die unter Beiträge.
A
- AllgefahrendeckungAll-Risk
- Statt einzelne Gefahren aufzuzählen, ist alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Für Betriebe oft die klarere Lösung, weil die Lücke zwischen zwei aufgezählten Gefahren entfällt.
- Allgemeine VersicherungsbedingungenAVB
- Das Regelwerk hinter Ihrem Vertrag: Es legt fest, was versichert ist, was nicht, und welche Pflichten beide Seiten haben. Die AVB gehören zum Vertrag dazu — auch wenn sie selten jemand vollständig liest. Genau dafür sind wir da.
- Anzeigepflicht
- Vor Vertragsschluss müssen Sie die Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß beantworten. Wer hier etwas verschweigt — auch unabsichtlich —, riskiert im Schadenfall den Schutz. Im Zweifel lieber zu viel angeben als zu wenig.
B
- BeitragPrämie
- Der Preis für den Versicherungsschutz. Er richtet sich nach dem Risiko, der Höhe der Absicherung und Ihrer Selbstbeteiligung. Der günstigste Beitrag ist nicht automatisch der beste Vertrag.
- Beitragsfreistellung
- Sie zahlen vorübergehend nichts mehr ein, der Vertrag bleibt aber bestehen. Der Schutz sinkt entsprechend. Sinnvoll als Notlösung, wenn kündigen die schlechtere Alternative wäre.
- Beratungsprotokoll
- Die schriftliche Dokumentation dessen, worüber wir gesprochen haben und warum wir etwas empfehlen. Sie bekommen es von uns — es schützt beide Seiten.
- BerufsunfähigkeitBU
- Wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben können. Die Versicherung zahlt dann eine vereinbarte monatliche Rente. Entscheidend ist die Definition im Vertrag, nicht das Wort auf der Broschüre.
- Betriebliche AltersversorgungbAV
- Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Ein Teil des Bruttogehalts fließt in eine Versorgung, der Arbeitgeber beteiligt sich. Für Mitarbeitende attraktiv, für Betriebe inzwischen weitgehend Pflicht, sobald jemand danach fragt.
- BetriebsunterbrechungBU-Versicherung für Betriebe
- Nach einem Schaden steht der Betrieb still — die Kosten laufen weiter. Diese Versicherung ersetzt den entgangenen Ertrag und die fortlaufenden Kosten, bis der Betrieb wieder läuft. Oft der größere Schaden als der am Gebäude.
- BürgschaftsversicherungKautionsversicherung
- Statt Bargeld bei der Bank zu hinterlegen, bürgt ein Versicherer für Sie. Das hält Ihre Kreditlinie frei — vor allem im Bau und Handwerk ein spürbarer Unterschied.
C
- Courtage
- Unsere Vergütung. Sie ist im Beitrag des Versicherers bereits enthalten — für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Und sie hängt nicht davon ab, welchen Versicherer wir empfehlen.
- Cyberversicherung
- Schutz bei Angriffen auf Ihre IT: von der Soforthilfe über Datenwiederherstellung und Betriebsunterbrechung bis zu Ansprüchen Dritter. Versicherer setzen dafür inzwischen technische Mindeststandards voraus.
D
- D&O-VersicherungManagerhaftpflicht
- Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich und unbegrenzt für Fehlentscheidungen — mit dem Privatvermögen. Diese Versicherung fängt das ab.
- DeckungssummeVersicherungssumme
- Der Höchstbetrag, den die Versicherung im Schadenfall zahlt. Zu niedrig angesetzt ist sie der häufigste Grund, warum am Ende doch etwas übrig bleibt, das Sie selbst tragen.
E
- Elementarschäden
- Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck. In vielen Gebäude- und Hausratverträgen nicht automatisch enthalten, sondern eigens einzuschließen.
- Entgeltumwandlung
- Ein Teil des Bruttogehalts wandert in die Altersversorgung, bevor Steuern und Sozialabgaben greifen. Aus dem Brutto wird so mehr Vorsorge, als netto möglich wäre.
- eVB-Nummer
- Die elektronische Versicherungsbestätigung. Ohne sie meldet die Zulassungsstelle kein Fahrzeug an. Sie ist in wenigen Minuten erstellt — auch über diese Website.
G
- Grobe Fahrlässigkeit
- Wenn Sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzen — die eingeschaltete Herdplatte, der im Schloss steckende Schlüssel. Gute Verträge verzichten darauf, die Leistung deshalb zu kürzen.
- Grundfähigkeitsversicherung
- Sie zahlt, wenn bestimmte körperliche Fähigkeiten verlorengehen — Sehen, Gehen, Greifen, Sprechen —, unabhängig davon, ob Sie noch arbeiten können. Eine Alternative, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist.
H
- Haftpflicht
- Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss dafür einstehen — nach dem Gesetz in unbegrenzter Höhe. Die Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Diese Abwehr ist der oft unterschätzte Teil.
I
- InhaltsversicherungGeschäftsinhalt
- Versichert, was im Betrieb steht: Waren, Einrichtung, Maschinen, Vorräte. Das Gegenstück zur Gebäudeversicherung, die nur das Bauwerk selbst abdeckt.
K
- Karenzzeit
- Die vereinbarte Wartefrist, bevor eine Leistung einsetzt. Bei Betriebsunterbrechung etwa die ersten Tage nach dem Schaden. Eine längere Karenzzeit senkt den Beitrag — und Ihr Polster muss sie tragen können.
M
- MaklermandatMaklervollmacht
- Damit beauftragen Sie uns, Ihre Verträge zu betreuen, und wir dürfen mit den Versicherern in Ihrem Namen sprechen. Sie geben damit keine Entscheidung aus der Hand — abgeschlossen wird nur, was Sie wollen.
N
- Nachhaftung
- Schutz für Fehler, die während der Vertragslaufzeit passiert sind, aber erst nach dem Ende bekannt werden. Vor allem bei beruflichen Haftpflichtverträgen ein Punkt, den man vor der Kündigung klären sollte.
- Neuwert
- Der Betrag, der nötig ist, um eine Sache in gleicher Art und Güte neu zu beschaffen. Die Alternative wäre der Zeitwert — also mit Abzug für Alter und Abnutzung.
O
- Obliegenheit
- Pflichten, die Sie im Vertrag übernehmen: die Alarmanlage einschalten, Wasser abstellen bei längerer Abwesenheit, einen Schaden zügig melden. Wer sie verletzt, riskiert die Leistung.
P
- PoliceVersicherungsschein
- Die Urkunde über Ihren Vertrag. Sie hält fest, was gilt — und ist im Schadenfall der erste Griff. Wir bewahren eine Fassung für Sie auf.
R
- Regionalklasse
- In der Kfz-Versicherung: eine Einstufung nach dem Zulassungsbezirk. Wie oft in Ihrer Region Schäden gemeldet werden, beeinflusst Ihren Beitrag — unabhängig von Ihrer eigenen Fahrweise.
- Regress
- Der Versicherer zahlt zunächst und holt sich das Geld anschließend bei dem, der den Schaden verursacht hat. Für Sie als Geschädigten meist unsichtbar, für den Verursacher spürbar.
- Risikoausschluss
- Ausdrücklich nicht versicherte Fälle. Sie stehen in den Bedingungen und entscheiden im Ernstfall genauso über die Leistung wie das, was versichert ist.
S
- SchadenfreiheitsklasseSF-Klasse
- Ihre Bilanz als Fahrer: Je länger Sie unfallfrei fahren, desto günstiger der Beitrag. Nach einem Schaden rutschen Sie zurück — ob sich die Meldung lohnt, rechnet man besser vorher aus.
- SelbstbeteiligungSelbstbehalt
- Der Anteil am Schaden, den Sie selbst tragen. Sie senkt den Beitrag und hält kleine Fälle aus der Schadenstatistik heraus — was sich langfristig wieder auszahlen kann.
- Subsidiarität
- Eine Versicherung leistet erst, wenn keine andere zuständig ist. Wichtig, wenn mehrere Verträge denselben Fall berühren könnten — sonst zeigen am Ende beide auf den jeweils anderen.
T
- Typklasse
- In der Kfz-Versicherung: eine Einstufung nach Fahrzeugmodell. Wie häufig und wie teuer ein Modell Schäden verursacht, wirkt sich unmittelbar auf Ihren Beitrag aus.
U
- Unterversicherung
- Die Versicherungssumme liegt unter dem tatsächlichen Wert. Dann kürzt der Versicherer im gleichen Verhältnis — auch bei einem kleinen Schaden. Der häufigste Grund für Enttäuschung im Schadenfall, und einer der am leichtesten vermeidbaren.
V
- Vermögensschadenhaftpflicht
- Für Schäden, die weder Personen noch Sachen betreffen, sondern rein finanziell sind — der übersehene Termin, die falsche Beratung. Für beratende Berufe die zentrale Absicherung.
- Versicherungsmakler
- Anders als ein Vertreter ist ein Makler nicht an einen Versicherer gebunden, sondern steht auf Ihrer Seite. Er wählt aus dem Markt, betreut den Vertrag und vertritt Sie im Schadenfall.
- Versicherungsnehmer
- Wer den Vertrag abschließt und den Beitrag schuldet. Nicht immer dieselbe Person, die versichert ist — bei Firmenverträgen fast nie.
- Vorsorgeversicherung
- Eine Klausel, die neu hinzukommende Risiken vorläufig mitversichert, bis sie gemeldet sind. Sie schließt die Lücke zwischen Veränderung und Vertragsanpassung.
W
- Wartezeit
- Die Zeit nach Vertragsbeginn, in der noch keine Leistung fällig wird. Vor allem in der Krankenversicherung üblich, damit niemand erst abschließt, wenn der Fall schon eingetreten ist.
- Wiederbeschaffungswert
- Was es kosten würde, eine gleichwertige Sache heute zu beschaffen. Bei Fahrzeugen der übliche Maßstab nach einem Totalschaden.
Z
- Zeitwert
- Der Betrag, den eine gebrauchte Sache heute noch wert ist: Neupreis abzüglich Alter und Abnutzung. Einige Versicherungen ersetzen den Zeitwert, andere den Neuwert — der Unterschied entscheidet im Schadenfall.
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